UK-Markenanmeldung
Schutz im gesamten Vereinigten Königreich, angemeldet beim UKIPO — seit dem Brexit ein von der Unionsmarke getrenntes Recht.
Das VK ist nicht mehr von der EU-Marke erfasst
Das Vereinigte Königreich hat die EU am 31. Januar 2020 verlassen, und Unionsmarken erstrecken sich nicht mehr dorthin. Wenn das VK einer Ihrer wichtigen europäischen Märkte ist, gehört eine nationale Eintragung beim UKIPO — für England, Wales, Schottland und Nordirland — neben einer EU-Marke in Ihre Strategie.
So arbeiten unsere Agenten
Agenten prüfen Ihre Marke auf absolute Schutzhindernisse nach section 3(a)–(d) Trade Marks Act, führen eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche in den UK-, EU- und WIPO-Registern mit anwaltlich geprüftem Bericht durch und reichen elektronisch beim UKIPO ein. Wir führen die Korrespondenz und bearbeiten formelle Beanstandungen; strittige Zurückweisungen und Widersprüche Dritter erhalten anwaltliche Beurteilung.
Die Kosten
Die amtliche UKIPO-Gebühr beträgt 170 £ für die erste online eingereichte Klasse und 50 £ für jede weitere Klasse. Unsere pauschale Servicegebühr beträgt 199 € netto. Die Eintragung dauert meist etwa 4–6 Monate; der Schutz kann später über das Madrider System ausgedehnt werden.
Diese Marke schützen
Starten Sie eine Verfügbarkeitsrecherche — meist innerhalb eines Werktags wissen Sie, ob der Weg frei ist.
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