EU-Designschutz
Schützen Sie das Erscheinungsbild Ihres Produkts in allen 27 EU-Staaten mit einem eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster, angemeldet beim EUIPO.
Schützen Sie das Aussehen Ihres Produkts
Ein eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster (RCD) schützt das Erscheinungsbild eines Produkts — Form, Linien, Konturen, Farben, Textur und Verzierung — in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Es ist das Gegenstück zur Marke, wenn das Unterscheidungskräftige das Design ist, nicht der Name, und besonders wertvoll für kurzlebige Produkte (Mode, Textilien) und Artikel mit starker visueller Identität (Unterhaltungselektronik, Möbel, Geräte).
Ein eingetragenes, ungeprüftes Recht
Das EUIPO prüft nur die Formalien — ob die Anmeldung vollständig ist, ob es sich um die Erscheinungsform eines Erzeugnisses handelt und ob kein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten vorliegt. Neuheit oder Eigenart werden nicht geprüft; das geschieht erst später im Nichtigkeits- oder Verletzungsverfahren. Das RCD ist daher ein eingetragenes, aber ungeprüftes Recht, das schnell erteilt wird. (Parallel existiert ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster, das automatisch mit Offenbarung entsteht und drei Jahre gilt — nützlich für sehr kurzlebige Designs.)
Gebühren, Dauer und unser Vorgehen
Die amtliche Gebühr des EUIPO beginnt bei 350 € für ein Design, zzgl. 175 € für jedes weitere Design in derselben Anmeldung. Der Schutz gilt fünf Jahre und ist viermal verlängerbar, bis maximal 25 Jahre. Agenten erstellen amtskonforme Darstellungen, klassifizieren nach dem Locarno-System und reichen beim EUIPO ein; auf Wunsch führen wir eine Informations- oder Neuheitsrecherche in den DE-, EU- und internationalen Designregistern durch. Unsere pauschale Servicegebühr beträgt 199 € netto; der Schutz kann international über das Haager System der WIPO ausgedehnt werden.
Diese Marke schützen
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