EU-Markenanmeldung
Eine Anmeldung, Schutz in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. KI-Agenten führen die Recherche durch, klassifizieren Waren und Dienstleistungen und melden Ihre Unionsmarke beim EUIPO an.
Eine Anmeldung, 27 Länder
Eine Unionsmarke (EUTM) schützt Ihre Marke mit einer einzigen Anmeldung beim EUIPO in Alicante in allen 27 EU-Mitgliedstaaten — ein Markt von fast 450 Millionen Verbrauchern. Erfasst sind Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern. Zur Aufrechterhaltung genügt die ernsthafte Benutzung in einem Mitgliedstaat — ein Vorteil gegenüber nationalen Marken und Madrid-Erstreckungen. Hinweis: Seit dem Brexit erfasst die Unionsmarke das Vereinigte Königreich nicht mehr (siehe UK-Markenanmeldung).
Die Kosten
Die amtliche Gebühr des EUIPO beträgt 850 € für eine Klasse, 50 € für die zweite Klasse und 150 € für jede weitere Klasse. Die Nizza-Klassifikation ordnet Waren und Dienstleistungen 45 Klassen zu (Waren 1–34, Dienstleistungen 35–45) — Bekleidung fällt z. B. in Klasse 25, Handtaschen in Klasse 18. Unsere pauschale Servicegebühr beträgt 199 € netto; die Amtsgebühren zahlen Sie an das EUIPO. Bei einer Klasse sind das rund 31 € pro Land.
So arbeiten unsere Agenten
Sie beschreiben Ihre Marke und wofür sie steht. KI-Agenten durchsuchen das EU-Register (sowie die WIPO- und deutschen Register) nach identischen und ähnlichen Kollisionen, gewichten klangliche und bildliche Ähnlichkeit, ordnen Waren und Dienstleistungen den richtigen Nizza-Klassen zu und erstellen ein passgenaues Verzeichnis. Alles wird beim EUIPO eingereicht und bis zur Eintragung verfolgt. Ein zugelassener Anwalt bei Hucke & Sanker prüft alles, was rechtliche Beurteilung erfordert. Nach der Einreichung kann die Anmeldung nicht mehr geändert werden, und die Amtsgebühr wird nicht erstattet, falls absolute Schutzhindernisse bestehen oder ein Widerspruch Erfolg hat — genau deshalb steht die Recherche am Anfang.
Prüfung und Dauer
Das EUIPO prüft die Marke auf absolute Schutzhindernisse nach Artikel 7 UMV — rein beschreibende Marken sind z. B. nicht eintragungsfähig — und zwar in jeder Amtssprache der EU. Eine Marke, die in Deutschland eintragungsfähig wäre, kann daher zurückgewiesen werden, weil das Wort in einer anderen Sprache eine Bedeutung hat. Anmeldungen, die die Fast-Track-Voraussetzungen erfüllen, werden binnen etwa vier Wochen geprüft und veröffentlicht; das gesamte Verfahren dauert ohne Widerspruch meist 4–6 Monate. Eine Eintragung gilt 10 Jahre und ist unbegrenzt um jeweils 10 Jahre verlängerbar.
Widerspruch und danach
Ab Veröffentlichung läuft eine dreimonatige Widerspruchsfrist: Inhaber einer prioritätsälteren EU-, internationalen oder nationalen Marke in einem der 27 Staaten können Widerspruch einlegen. Eine gründliche Recherche vorab ist der beste Schutz. Nach der Eintragung überwachen Agenten Ihre Marke in Registern und über 200 Marktplätzen; der Schutz kann über die WIPO auf bis zu ~130 Madrid-Mitglieder ausgedehnt werden.
Diese Marke schützen
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